Beendigung befristeter Verträge

Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen ist die Kündigungsfrist von vorneherein festgelegt. Nicht nur der Arbeitnehmer, sondern vielmehr gerade der Arbeitgeber haben daher zu beachten, dass eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über dieses Datum hinaus das befristete Beschäftigungsverhältnis in ein unbefristetes verwandelt.


Diese Regelung soll den Arbeitnehmer davor schützen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausnutzt, sollte es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geben.Aus diesem Grund sind beide Parteien gehalten, auch jede Änderung des Arbeitsvertrages schriftlich festzuhalten. Einerseits kann dann der Arbeitgeber beweisen, wann das befristete Arbeitsverhältnis endet, andererseits soll es dem Arbeitnehmer erleichtert werden, seine berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis kann somit in der Regel auf zwei Arten enden:

  •  nach Ablauf der vereinbarten Beschäftigungsdauer,
  • Beendigung aus wichtigem Grund.

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