Beschäftigungsdauer

Hinsichtlich der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses wird zwischen befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen unterschieden.

 

4.3.1. Befristete Beschäftigungsverhältnisse

Unter einem befristeten Beschäftigungsverhältnis versteht man ein Beschäftigungsverhältnis, das ausdrücklich oder stillschweigend nach einer bestimmten Dauer oder an einem bestimmten Datum ohne vorherige Kündigung enden soll. Das Beschäftigungsverhältnis endet automatisch. Wird es fortgesetzt, kann es sich (unter Umständen sogar unfreiwillig) in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis verwandeln.

 

4.3.2. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse

Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wird ohne Bestimmung eines Endtermins abgeschlossen. Es endet somit nur im Wege der Kündigung bzw. Entlassung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass nach griechischem Recht im Falle der Kündigung jedenfalls eine Abfindung zu zahlen ist, deren Höhe sich nach den gesetzlichen Regeln richtet.

 

4.3.3. Sog. Kettenarbeitsverträge

Unter bestimmten Voraussetzungen ist zulässig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehrere aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge unter denselben Bedingungen abschließen. Vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses umgehen soll, bedarf der Arbeitnehmer hier eines besonderen Schutzes. Unter folgenden Voraussetzungen können befristete Beschäftigungsverhältnisse unbegrenzt erneuert werden:

  • Vorliegen eines besonderen Gründes für eine erneute Befristung. Hierzu gehören (alternativ):
    • Arbeitsleistungen von vorübergehender Natur,
    • vorübergehender Ersatz eines anderen Arbeitnehmers,
    • spezieller Bedarf des Unternehmens,
    • schriftliche Vereinbarung.

Liegen keine besonderen Gründe vor und werden dennoch Kettenarbeitsverträge abgeschlossen, so gilt Folgendes:

  • Übersteigt das Arbeitsverhältnis nach der Erneuerung die Dauer von drei Jahren, wandelt sich das befristete Arbeitsverhältnis automatische in ein unbefristetes.
  • Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren öfter als dreimal erneuert, so wandelt sich dieses befristete Arbeitsverhältnis ebenfalls in ein unbefristetes.

 

Hier finden Sie Näheres zu den Pflichten im Arbeitsverhältnis auf der Arbeitgeberseite.