Hinsichtlich der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses wird zwischen befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen unterschieden.
Unter einem befristeten Beschäftigungsverhältnis versteht man ein Beschäftigungsverhältnis, das ausdrücklich oder stillschweigend nach einer bestimmten Dauer oder an einem bestimmten Datum ohne vorherige Kündigung enden soll. Das Beschäftigungsverhältnis endet automatisch. Wird es fortgesetzt, kann es sich (unter Umständen sogar unfreiwillig) in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis verwandeln.
Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wird ohne Bestimmung eines Endtermins abgeschlossen. Es endet somit nur im Wege der Kündigung bzw. Entlassung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass nach griechischem Recht im Falle der Kündigung jedenfalls eine Abfindung zu zahlen ist, deren Höhe sich nach den gesetzlichen Regeln richtet.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist zulässig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehrere aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge unter denselben Bedingungen abschließen. Vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber nicht die gesetzlichen Kündigungsfristen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses umgehen soll, bedarf der Arbeitnehmer hier eines besonderen Schutzes. Unter folgenden Voraussetzungen können befristete Beschäftigungsverhältnisse unbegrenzt erneuert werden:
Liegen keine besonderen Gründe vor und werden dennoch Kettenarbeitsverträge abgeschlossen, so gilt Folgendes:
Hier finden Sie Näheres zu den Pflichten im Arbeitsverhältnis auf der Arbeitgeberseite.