Gehaltsstruktur

 

Hinsichtlich der Periodizität der Gehälter ist zwischen den Angestellten und Arbeiter zu unterscheiden. Üblicherweise wird im griechischen Arbeitssystem bei einem Beschäftigungsverhältnis mit Angestellten eine Monatszahlung vereinbart. Hingegen werden die Arbeiter in der Regel pro Arbeitsstunden vergütet. Allerdings können auch in Fällen von Arbeiter monatliche Löhne ausgezahlt werden.

 

Das griechische Arbeitsrecht legt den Mindestlohn fest. So ist in dem Artikel I A Unterartikel I A !! Nr. 3 des Gesetzes Nr. 4093/2012 Folgendes geregelt:



Die Mindestvergütung für Arbeitnehmer im Alter bis 25 Jahren

 

 

 

 

Bisherige Arbeitserfahrung

Grundsätzliche (Mindest-)Vergütung

3-Jahre-Zulage

(10 %)

Gesamteinkommen

 

 

 

 

0 bis 3 Jahre

510,95

0,00

510,95

 

 

 

 

 

 

 

 

3 Jahre und mehr

510,95

51,10

562,05

 

 

 

 

 



Die Mindestvergütung für Arbeitnehmer im Alter über 25 Jahren

 

 

 

 

Bisherige Arbeitserfahrung

Grundsätzliche (Mindest-)Vergütung

3-Jahre-Zulage

(10 %)

Gesamteinkommen

 

 

 

 

0 bis 3 Jahre

586,08

0,00

586,08

 

 

 

 

3 bis 6 Jahre

586,08

58,61

644,69

 

 

 

 

6 bis 9 Jahre

586,08

117,22

703,30

 

 

 

 

9 Jahre und mehr

586,08

175,82

761,90


Den Vertragsparteien bleibt es jedoch unbenommen, eine darüber hinausgehende Gehaltsregelung zu treffen. 

 

Unter diesem Link finden sie Auskunft zu der Mutterschutzregelung in Griechenland.